Der Gründungszuschuss war bis dato eine Pflichtleistung der Agentur. Waren die Voraussetzungen erfüllt, zahlte die Behörde. Doch seit Anfang dieses Jahres ist nichts mehr, wie es mal war. Ob sie den Gründerzuschuss zahlt, liegt jetzt im Ermessen der Agentur.
"Wir müssen vorab viele Faktoren prüfen", erklärt Ines Fuchs. So muss der Antragsteller vor der Gründung mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt haben. Vorher waren es nur 90 Tage.
Auch die Förderdauer wurde verkürzt. In der ersten Phase erhalten die Gründer sechs Monate lang einen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 Euro pauschal für Versicherungen. Vorher waren es neun Monate plus die 300 Euro. In der zweiten Phase werden für neun Monate 300 Euro pauschal für Versicherungen gezahlt. Früher lag diese Frist bei sechs Monaten.
Außerdem müsse ihre Behörde nun bei jedem Antrag prüfen, ob ein sogenannter Vermittlungsvorrang besteht, das heißt, ob der Antragsteller auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen hätte. In dem Fall wird ihm der Gründerzuschuss verwehrt.
Ines Fuchs nennt ein Beispiel: "Wenn wir eine Altenpflegerin haben, die sich mit einem Pflegeservice selbstständig machen will, ist das zwar ein sinnvolles Vorhaben, aber die Frau würden wir bei dem Fachkräftemangel auf diesem Gebiet auch so sehr gut unterkriegen. Sie kann sich natürlich trotzdem selbstständig machen, aber ohne Zuschuss."
Auch die Gründerpersönlichkeit spielt zukünftig eine Rolle. "Wir gucken uns die Kenntnisse und Fähigkeiten der Bewerber genau an. Ist der derjenige in der Lage, ein Unternehmen zu führen? Hat er kaufmännisches Hintergrundwissen?" In Assessment-Verfahren werde das getestet. "In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass viele über großes Fachwissen verfügen, es aber oft an kaufmännischen Kenntnissen mangelt", weiß Ines Fuchs. In solchen Fällen gebe es zwar keinen Gründungszuschuss, aber eine Empfehlung für entsprechende Seminare.
Auf dem Prüfstand steht auch die Tragfähigkeit des Unternehmens. "Dazu fordern wir eine Stellungnahme an, zum Beispiel von den entsprechenden Kammern", erklärt Ines Fuchs. "Wir wollen wissen, ob das Unternehmen ihrer Meinung nach Aussicht auf Erfolg hat, ob der Bewerber damit seinen Lebensunterhalt bestreiten kann." Bislang konnten Bewerber solche Stellungnahmen selbst beibringen. "Aber es gibt Firmen, die anbieten, sich solche Gutachten aus dem Internet herunter zu laden. Die haben dann mit dem Gründer selbst nicht mal persönlich gesprochen", weiß die Expertin. "Jetzt haben wir die Möglichkeit, solche Gutachten noch einmal prüfen zu lassen, wenn wir Zweifel haben."
Geprüft wird auch die Eigenleistungsfähigkeit. "Da wollen wir wissen, welchen finanziellen Hintergrund der Gründer hat", sagt Ines Fuchs. "Wenn sich zum Beispiel ein ehemaliger Chefarzt bei uns in der Region niederlassen möchte, dann braucht der sicher keinen Gründerzuschuss." Genauso verhalte es sich, wenn jemand einen Betrieb übernimmt, der schon vorher gut lief und von dem Kunden übernommen werden. "Wenn das Unternehmen Gewinn erwirtschaftet, hat derjenige sicher kein Problem, künftig seinen Lebensunterhalt zu bestreiten."
Hintergrund der neuen Regelungen seien notwendige Einsparungen, erklärt Ines Fuchs. "Wir mussten uns genau überlegen, was aus öffentlichen Kassen bezahlt werden soll und ob wir jeden finanzieren, der das womöglich auch alleine kann", erklärt die Agentur-Mitarbeiterin den Hintergrund. Es werde künftig sicher mehr negative Entscheidungen über die Gewährung des Gründungszuschusses geben als bislang, gibt sie zu. "Eine gute Vorbereitung einer Existenzgründung ist sehr wichtig."
Weitere Informationen gibt Dr. Irina Barbarino. Terminvereinbarung unter der Hotline der Agentur für Arbeit Tel: 01801 / 555111